Wasserwirtschaft – eine kommunale Aufgabe
Wasser ist das Lebensmittel Nr. 1 – lebensnotwendig und nicht
ersetzbar. Die Versorgung mit Trinkwasser gehört ebenso wie
die Abwasserentsorgung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge zu
den ureigensten Aufgaben einer Gemein-de. Warum?
- Weil kommunale Wasserversorgung bedeutet, dass das Trinkwasser
quellfrisch, naturbelassen und rein aus dem Wasserhahn kommt.
- Weil kommunale Wasserversorgung bedeutet, dass Wasser bezahlbar
bleibt, und zwar auch übermorgen.
- Weil kommunale Wasserversorgung für einen nachhaltigen
Umgang mit den Wasserreserven und einen aktiven Umweltschutz steht.
Wichtige Informationen:
Wasserhärte
- Wasserversorger Markt Isen – Härte 16,6° dH entspricht
Härtebereich 3
- Wasserversorger Wasserzweckverband der Mittbachgruppe –
Härte 18,0° dH
entspricht Härtebereich 3
Was bedeutet Wasserhärte?
Die Wasserhärte wird letztendlich durch den im Wasser enthaltenen
Kalk bestimmt. Dieser Kalk wird insbesondere im Haushalt wenig geschätzt,
da er sich beim Erhitzen an den Heizelementen unserer Haushaltsgeräte
absetzt und auf Armaturen usw. unansehnliche Flecken hinterlässt.
Dabei gilt Kalk als gesundheitsfördernd. Wissenschaftliche
Untersuchungen haben gezeigt, dass sich der Kalk günstig auf
die Zahn- und Knochenbildung auswirkt. Denn der Kalk, von dem hier
gesprochen wird, besteht aus den lebenswichtigen Mineralien Kalzium
und Magnesium.
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Die Härte des Wassers wird in Härtegraden gemessen. Ein
deutscher Härtegrad (dH) entspricht dem Gehalt von 10 Gramm
Kalk in 1000 Litern Wasser.
Der Gesetzgeber hat die Härtegrade in 4 Härtebereiche
eingeteilt. Bei unserem Wasser trifft der Härtebereich 3 zu.
Der Härtebereich ist für die Dosierung von Waschmitteln
und Enthärtern zu be-achten, um einerseits die Lebensdauer
der Heißwassergeräte zu erhöhen und an-dererseits
die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten. Die entsprechenden
Do-sierungsempfehlungen sind auf allen Waschmittelverpackungen aufgedruckt.
Wassergebühr
Die Gebühr beträgt beim Wasserversorger Markt
Isen 0,45 Euro pro Kubik-meter entnommenen Wassers zuzüglich
7 % Mehrwertsteuer.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern
mit Nenn-durchfluss bis 2,5 m³/h (normaler Haushalt) 40 Euro/Jahr
zuzüglich 7 % Mehr-wertsteuer.
Die Gebühr beträgt beim Wasserversorger Wasserzweckverband
der Mittbachgruppe 0,69 Euro pro Kubikmeter entnommen Wassers zuzüglich
7 % Mehrwertsteuer.
Die Grundgebühr beträgt 76,69 Euro zuzüglich 7 %
Mehrwertsteuer.
Abwasser
Am 08. Juli 2005 konnte die neue Kläranlage in Bachleiten eingeweiht
werden. Damit wurde eine der dringendsten Aufgaben der letzen Jahre
gelöst.
Mehr Informationen zur Kläranlage? Dann
klicken Sie hier. (Datei folgt)
Abwassergebühr
Die Gebühr beträgt 1,05 Euro pro Kubikmeter Abwasser.
Die Grundgebühr beträgt bei einem Haushalt (Wasserzähler
bis 2,5 m³/h) 95 Euro/ Jahr.
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